Wolfsburg. Der Besuch der Dienstleister, die die Heizkostenverteiler ablesen, entfällt künftig. Kritiker befürchten höhere Kosten für die Kunden.

Wie so vieles andere auch soll es dem Klimaschutz dienen: Bei der diesjährigen Ablesung der Heizkostenverteiler durch Dienstleister der LSW werden rund 40.000 herkömmliche Geräte durch elektronische ersetzt, die den Wärmeverbrauch per Funk erfassen und übertragen. Damit setzt der Wolfsburger Versorger eine EU-Richtlinie um.

„Der Gesetzgeber schreibt in der aktuellen Heizkostenverordnung vor, dass Heizkostenverteiler zur Erfassung des Wärmeverbrauchs, die nicht fernablesbar sind, bis Ende 2026 nachgerüstet bzw. durch Geräte ersetzt werden müssen, die fernablesbar sind. Dadurch sollen Kunden ihren Verbrauch besser im Blick haben und steuern können – als Beitrag zum Klimaschutz. Die LSW tauscht daher seit 2018 nach und nach die vorhandenen Heizkostenverteiler gegen die vorgeschriebenen Geräte aus. Dazu erhalten die jeweiligen Kundinnen und Kunden ein Informationsschreiben von uns“, teilte das Unternehmen mit. Kosten für den Umtausch entstünden für die Kundinnen und Kunden zunächst nicht. Persönliche Besuche durch den Dienstleister entfallen damit, die entsprechenden Mitarbeiter verlieren ihr bisheriges Betätigungsfeld. Die Umstellung erfolgt im Rahmen der Jahresablesung. Die neuen Geräte übertragen die aktuellen Verbrauchsdaten per Funk einmal im Monat.

Kritiker befürchten höhere Kosten

Grundsätzlich gibt oder besser gab es bislang zwei Bauarten von Heizkostenverteilern: jene, die nach dem Verdunstungsprinzip arbeiten und elektronische. Eine Weiterentwicklung der Verdunstungsgeräte sind die Kapillarrohrheizkostenverteiler. Allen Heizkostenverteilern gemein ist, dass sie an der Front von Heizkörpern angebracht werden. Bei den herkömmlichen Geräten sind geringe Ungenauigkeiten nicht zu verhindern. Moderne Geräte arbeiten mit elektronischen Sensoren. Es gibt mindestens einen, manchmal auch zwei Temperaturfühler, dazu kommen ein kleiner Rechenkern und ein Display. Bei zwei Sensoren wird kontinuierlich die tatsächliche Differenz zwischen Heizkörper und Raumluft gemessen, Die erfassten Werte sollen genauer sein . Das Funk-Modul sorgt dafür, dass die Ablesung aus der Ferne erfolgen kann. Die Mietparteien sollen dann regelmäßig über die Verbrauchsdaten informiert werden.

Rechtliche Grundlage ist eine Verordnung der Europäischen Union (EU), die vom Bundesrat mit einer Novelle der Heizkostenverordnung umgesetzt wurde. Der Austausch der Geräte ist damit verpflichtend. Kritik gibt es auch. So wird von Verbraucherschützern erwartet, dass der höhere bürokratische Aufwand für Anbieter und Vermieter durch die Zwischenberichtspflicht sich auf die Kosten auswirken könnte.