Gifhorn. Bei der Ratssondersitzung Boldecker Land kriselt es weiter. Es geht um Auseinandersetzungen mit Samtgemeindebürgermeister Erhoff.

14 Uhr – Zeit für ein Tässchen Kaffee? Nicht im Boldecker Land. Im Sitzungssaal des Rathauses trafen sich zur besten Kaffeezeit die Mitglieder des Samtgemeinderats, um über zwei wichtige Punkte innerhalb der Auseinandersetzungen zwischen Samtgemeindebürgermeister und großen Teilen des Rates zu befinden. Es ging um einen Rechtsbeistand für die Abgeordneten im Streit mit dem Samtgemeindebürgermeister Dennis Ehrhoff.

Boldecker Land: Scharfe Kritik an frühem Ratstermin um 14 Uhr

„Aufgrund des eingeleiteten Abwahlverfahrens des Samtgemeindebürgermeisters kommt es immer wieder zu Situationen und Fragen, die nur durch einen Fachanwalt bewertet und beantwortet werden können.“ Der Rat möge beschließen, einen Rechtsanwalt mit Beratung und Vertretung der ehrenamtlichen Abgeordneten als Gesamtorgan zu beauftragen, heißt es in der Beschlussvorlage.

Der zweite Punkt, der von der Tagesordnung genommen wurde, betrifft den Stellvertreter Ehrhoffs, den ersten Samtgemeinderat Patrick Rymas, der mit sofortiger Wirkung wieder eingesetzt werden soll. In der Begründung heißt es unter anderem, dass grundsätzlich die oberste Dienstbehörde von Beamten der Kommune der Rat sei, noch vor dem Samtgemeindeausschuss. Dienstvorgesetzter sei der Bürgermeister. Über ein Verbot zum Führen der Dienstgeschäfte hätte die oberste Dienstbehörde, also der Rat, entscheiden müssen. Gegen beide Vorlagen hatte Ehrhoff Einspruch eingelegt.

Sind die Einsprüche des Samtgemeindebürgermeisters Dennis Ehrhoff rechtskonform?

Es soll geprüft werden, ob die Einsprüche rechtskonform sind. Die aufgeheizte Stimmung in der Ratsrunde wurde deutlich, als ein Protokoll zu einer vorigen Sitzung bei drei Enthaltungen abgelehnt wurde. Dort sei ein Beschluss aufgeführt, der gar nicht gefasst worden sei, so die Begründung. Auch die 14-Uhr-Tageszeit für den Sitzungsbeginn wurde heftig bemängelt. Das sei eine Zumutung für Mitglieder, die im Berufsleben stehen, hieß es. Auch die Ansicht wurde laut, dass damit die Öffentlichkeit weitgehend ausgeschlossen würde.

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