Osloß. Bei einer Großkontrolle in Osloß im Kreis Gifhorn gehen den Polizeibeamten diverse berauschte Fahrzeugführer ins Netz.

Am Donnerstag hat die Polizei an der Bundesstraße 188 bei Osloß bei einer Großkontrolle diverse Fahrzeugführer aus dem Verkehr gezogen, die unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln oder Alkohol standen. Das teilt die Behörde mit. Zwischen 15 und 20 Uhr stoppten die Beamten insgesamt 64 Fahrzeuge.

Bei einem 20-Jährigen und einer 22-Jährigen hatten Polizisten den Verdaht, dass sie unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln standen. Beide räumten einen Konsum vor Fahrtantritt ein. Sie durften nicht weiterfahren und mussten eine Blutprobe abgeben. Sie erwartet nun ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Polizei beendet Promille-Fahrten in Osloß

Mit 0,62 Promille laut Atemalkoholtest war ein 51-Jähriger unterwegs. Auch er musste seine Fahrt beenden und erhielt ein Ordnungswidrigkeitenverfahren.

Ein 55-Jähriger saß mit 1,88 Promille am Steuer, ergab ein Atemalkoholtest. Beamte beschlagnahmten seinen Führerschein und untersagten ihm die Weiterfahrt. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Welche Konsequenzen haben Fahrten ab 1,1 Promille?

Fahrten mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille sind grundsätzlich strafbar. Egal ob es zum Unfall kommt oder nicht, müssen Fahrerinnen und Fahrer mit drei Punkten im Fahreignungsregister in Flensburg, einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und einem Führerscheinentzug von mindestens sechs Monaten bis 5 Jahren rechnen. In schweren Fällen ist ein lebenslänglicher Führerscheinentzug möglich.

Zur medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) müssen Personen, die mit mindestens 1,6 Promille unterwegs sind oder bei denen der Verdacht naheliegt, dass sie in Zukunft wieder alkoholisiert am Steuer sitzen werden. Das ist etwa der Fall, wenn sie trotz des erhöhten Alkoholgehalts relativ nüchtern wirken – dies deutet auf eine Gewöhnung und somit regelmäßigen Konsum hin. Wer mehrfach mit mehr als 0,5 Promille am Steuer erwischt wird, muss sich ebenfalls einem Gutachten unterziehen.

Letztlich entscheidet eine angeordnete Blutalkoholkontrolle, welche Bußen gelten. Ein Atemalkoholtest gilt lediglich als Indikator der Schwere.

Quelle: Kraftfahrt-Bundesamt, Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog, Stand: 1. September 2023

61-Jährige hatte ihren Führerschein bereits verloren - vor mehr als einer Dekade

Als eine 61-Jährige die Großkontrolle erblickte, versuchte sie noch, sich per Wendemanöver davon zu machen. Polizisten holten ihr Fahrzeug ein und kontrollierten die Frau. Es stellte sich heraus, dass ihr bereits vor mehr als zehn Jahren die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Die Polizei stellte die Autschlüssel sicher und leitete ein Strafverfahren ein.

Weiter berichtet die Polizei von 23 Ordnungswidrigkeiten wie Gurtverstößen oder fehlendem Verbandsmaterial.

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